Sie sind bei mir in physioherapeutischer Behandlung. Oder Sie sind Partner / Partnerin des Patienten / der Patientin, die bei mir in physiotherapeutischer Behandlung ist.
Als Berufsausübende eines gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufes bin ich zur Schweigepflicht verpflichtet. Für eine gute und koordinierte Behandlung des Patienten ist eine Absprache unter den verschiedenen involvierten Personen zielführend und notwendig. Damit ich mich mit anderen Personen oder Berufsgruppen bezüglich der Behandlung meines Patienten absprechen kann, braucht es Ihre Einwilligung. Die Absprachen betreffen lediglich die Inhalte, die zur Erreichung der Therapieziele notwendig sind. Der diskrete und respektvolle Umgang damit wird gewahrt. Bei einem digitalen Kommunikationsweg verwende ich den geschützten Weg mit der Plattform HIN.